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Kurzparkzone

Die gebührenpflichtige Parkzone erstreckt sich von der Eisenstädter Strasse, Oberen Hauptstraße, Hauptplatz bis zur Unteren Hauptstraße (bis Seestraße) und einigen Nebenstraßen.

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist an Werktagen von
Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
und Samstag 9.00 - 12.00 Uhr.

Handyparken

Seit Ende November können Sie in in Neusiedl am See ihre Parkscheine auch unkompliziert via Handyparken lösen. Private Vertragskunden von A1, T-Mobile, Drei und tele.ring benötigen dafür keine extra Anmeldung: Sie bezahlen über paybox und ihre Handyrechnung, alle anderen Handykunden melden sich einmalig an. Handyparken kann per SMS oder App genutzt werden Der Handyparker sendet lediglich die Parkdauer. Als Bestätigung erhält der Nutzer dann ein SMS. Zehn Minuten vor Ablauf des Parkscheins gibt es eine SMS-Erinnerung. Der Parkschein kann danach bei Bedarf bequem von unterwegs verlängert werden. Mehr dazu unter www.handyparken.at

Die Kosten liegen bei € 0,50 für 30 Minuten (Mindestgebühr). Für zusätzliche € 0,10 bekommen Sie 6 Minuten weitere Parkzeit. Die maximale Parkdauer beträgt 150 Minuten. Achtung Betrag genau einwerfen, da keine Wechselgeldrückgabe.
 
Parkscheine im Vorverkauf:
Bürgerservicestelle im Rathaus,
Trafik Dragschitz
Trafik Scheuer-Renner

30 MINUTEN GEBÜHRENFREI PARKEN! (mit Gratis-Parkschein aus den Automaten)


Wichtige Hinweise:

Vermeiden Sie ein neuerliches Parken an gleicher Stelle innerhalb kurzer Zeit!

Es dürfen sich keine Parkscheine hinter der Windschutzscheibe befinden, die sich nicht auf den aktuellen Parkvorgang beziehen. Also unbedingt abgelaufene Tickets entfernen!

KURZPARKZONEN - Auszug aus StVO 1960 § 25
(1) die Kurzparkdauer darf nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als 3 Stunden (in Neusiedl am See nach Verordnung 2 Stunden bzw.120 Minuten) betragen.

(2) Verordnungen nach Abs. 1 sind durch die Zeichen nach § 52 Z 13d und 13e kundzumachen; §44 Abs. 1 gilt hiefür sinngemäß. Zusätzlich können Kurzparkzonen mit Bodenmarkierungen in blauer Farbe auf der Fahrbahn oder auf dem Randstein sowie mit blauen Markierungsstreifen an den im Bereich einer Kurzparkzone vorhandenen Anbringungsvorrichtungen für Straßenverkehrszeichen, Beleuchtungsmasten oder dergleichen gekennzeichnet werden.

Den Gästen und Kunden unserer Stadt stehen als Ausweichmöglichkeiten folgende kostenlose Parkplätze zur Verfügung:

KOSTENLOS PARKEN
Wiener Straße
Ecke Teichgasse-Gartenweg
Paulinerweg Parkplatz
Zentrum Parkplatz
Gartenweg (Nähe Haus St. Nikolaus)
Parkplatz hinter dem Bezirksgericht


Dauerparkkarten für Anrainer

Anrainer der Kurzparkzone (Hauptwohnsitz im Kurzparkzonengebiet) haben die Möglichkeit eine Dauerparkkarte für ein oder zwei Jahre bei der Stadtgemeinde zu beantragen.

Kontakt: Herr Lukas Stranz, Tel. 02167-2300-318.

Einige private Betriebe bieten auch kostenpflichtige Dauerparkplätze an.
 
Die Stadtgemeinde Neusiedl am See hat im Dezember 1996 mit der Parkraumbewirtschaftung begonnen.

Fa. G4S Security
Tel: 02742 346 393 2512