Gemeindeeinrichtungen
Bauhof
Obere Wiesen 7
7100 Neusiedl am See
Bereitschaftsdienst: 02167/2300-111
Leiter des städtischen Bauhofs: Werner Latzko
Stellvertretender Leiter: Michael Renkl
Die Mitarbeiter kümmern sich um:
- Grünpflege
- Baumschnitt
- Instandhaltung von öff. Gebäuden
- Kanal
- Straßen
- Auf- und Abbau bei Gemeindeveranstaltungen
- Winterdienst
- Fahrzeuge
- Müll
- uvm.

Altstoffsammelstelle
“am Kalvarienberg” - Triftgasse
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neusiedl am See hat beschlossen, von jedem Haushalt eine Müllgebühr einzuheben. Damit soll ein kostendeckender Betrieb des Altstoffzentrums in der Deponie sichergestellt werden.
Im Gegenzug können folgende Abfälle aus Haushalten abgegeben werden: Sperrmüll zerlegt, Holz behandelt/unbehandelt zerlegt, Baum- und Strauchschnitt, Grasschnitt, Bauschutt mineralisch, Eisenschrott, Elektro- und Elektronikgeräte, Problemstoffe, Verpackungen aus Glas, Karton, Plastik, Metall, Styropor. Diese Regelung gilt nur für die Anlieferung in Haushaltsmengen! Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausweisen müssen.
Die Abgabe von Abfällen in größeren Mengen (z.B. komplette Keller- od. Dachbodenentrümpelungen, Abbrucharbeiten usw.) sowie die Anlieferung von Abfällen aus gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben ist kostenpflichtig.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Betreiber des Altstoffzentrums, dem UDB Umweltdienst Burgenland (02173/2220) bzw. der Fa. Pöck Umwelt Service (02167/5050) in Verbindung.
Glassammelstellen (frei zugänglich):
- vor dem Bauhof
- in der Rochusstraße (zwischen BILLA und den Bahngleisen)
- beim Hofer
- in der Altstoffsammelstelle (zu den Öffnungszeiten)
- in der Altenburgerstraße (gegenüber der Firma Pinetz)
Sammelstellen für Altkleider:
- vor dem Bauhof
- vor der Altstoffsammelstelle
Tierkörpersammelstelle:
Verendete Tiere bis zu 40 kg sowie alle tierischen Schlachtnebenprodukte können zur Tierkörpersammelstelle (Container) neben der Altstoffsammelstelle gebracht werden. Größere Tierkadaver (über 40 kg) werden von der Tierkörperverwertung Burgenland (TKV) vor Ort abgeholt (Tel. 0800 9988 992).
Grillplatz
Im Bereich Obere Wiesen steht allen Neusiedler:innen ein schattiger, eingezäunter Grillplatz zur Verfügung. Reservierungen werden im Rathaus unter 02167-2300 entgegengenommen. Die Miete beträgt 75 Euro pro Tag, zusätzlich ist eine Kaution von 200 Euro zu hinterlegen.
Hundeauslaufzone
Die Stadtgemeinde Neusiedl am See ist bemüht, Hunden ihre natürlichen Bedürfnisse zu gestatten und Hundehalter/innen das Leben mit Hund zu vereinfachen. So wurden im Ortsgebiet Hunde-WC-Spender aufgestellt, aus denen die Sackerl gratis entnommen werden können. 2014 wurde die neu errichtete Hundeauslaufzone eröffnet.
Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln für die Hundeauslaufzone:
Eine Hundeauslaufzone ist ein gemeinschaftlich genutzter Ort. Achten Sie darauf, dass sich hier jeder, ob Mensch oder Hund wohlfühlen kann.
Hunde dürfen nur dann frei herumlaufen, wenn sie niemanden gefährden. Die BesitzerInnen haften für alle Schäden, die der Hund verursacht.
Bleiben Sie immer in Ruf- und Sichtweite Ihres Hundes. Hört Ihr Hund nicht auf Ihre Kommandos, besteht Leinenpflicht.
Wie überall anders auch muss der Kot des Hundes von den HundebesitzerInnen entsorgt werden.
Lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht unkontrolliert auf neu eintreffende Hunde zustürmen. Das Zusammentreffen fremder Hunde sollte ruhig und angeleint geschehen.
Andere Hunde sollten nicht ohne die Einwilligung Ihrer BesitzerInnen gefüttert, gestreichelt, gelockt, gelobt oder getadelt werden.
Stecken Sie Spielzeug und Leckereien für Ihren Hund weg. Schnell haben es fremde Hunde darauf abgesehen.
Meiden Sie mit einer läufigen Hündin die Hundeauslaufzone, um keine Aufregung unter Rüden auszulösen.
Bei Spiel und Spaß kann es auch zu Verletzungen und Schäden kommen. Es wird deshalb empfohlen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund haben.

Friedhof
Grabstellengebühren für 10 Jahre
| Erdgräber für einfachen Belag | 217,00 Euro |
| Erdgräber für zweifachen Belag | 435,00 Euro |
| gemauerte Grabstellen für einfachen Belag (einfache Gruft) | 780,00 Euro |
| gemauerte Grabstellen für mehrfachen Belag (doppelte Gruft) | 1.113,00 Euro |
| Errichtungskosten für Aschengrabstellen (Urnen) – für die ersten 10 Jahre | 1.018,00 Euro |
Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von jeweils weiteren 10 Jahren beträgt die Gebühr 100 % der oben festgesetzten Gebühren, ausgenommen für Aschengrabstellen (Urne).
Die Gebühr für die Nutzung einer Aschengrabstelle (Urne) für weitere 10 Jahre beträgt 128,00 Euro.