Gemeindeein­richtungen

Bauhof

Obere Wiesen 7
7100 Neusiedl am Se

Bereitschaftsdienst: 02167/2300-111 

bauhof@neusiedlamsee.at

Bauhofleiter:
Werner Latzko

Die Mitarbeiter kümmern sich um:

  • Grünpflege
  • Baumschnitt
  • Instandhaltung von öff. Gebäuden
  • Kanal
  • Straßen
  • Auf- und Abbau bei Gemeindeveranstaltungen
  • Winterdienst
  • Fahrzeuge
  • Müll
  • uvm.

Altstoffsammelstelle

“am Kalvarienberg” - Triftgasse

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neusiedl am See hat beschlossen von jedem Haushalt eine Müllgebühr einzuheben. Damit soll ein kostendeckender Betrieb des Altstoffzentrums in der Deponie sichergestellt werden.

Im Gegenzug können folgende Abfälle aus Haushalten kostenlos abgegeben werden: Sperrmüll zerlegt, Holz behandelt/unbehandelt zerlegt, Baum- und Strauchschnitt, Grasschnitt, Bauschutt mineralisch, Eisenschrott, Elektro- und Elektronikgeräte, Problemstoffe, Verpackungen aus Glas, Karton, Plastik, Metall, Styropor. Diese Regelung gilt nur für die Anlieferung in Haushaltsmengen! Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausweisen müssen.

Die Abgabe von Abfällen in größeren Mengen (z.B. komplette Keller- od. Dachbodenentrümpelungen, Abbrucharbeiten usw.) sowie die Anlieferung von Abfällen aus gewerblichen od. landwirtschaftlichen Betrieben ist kostenpflichtig. 

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Betreiber des Altstoffzentrums, dem UDB Umweltdienst Burgenland (02173/2220) bzw. der Fa. Pöck Umwelt Service (02167/5050) in Verbindung.

frei zugängliche Glassammelstellen finden Sie:

  • vor dem Bauhof
  • in der Rochusstraße (hinter Billa)
  • beim Hofer
  • in der Altstoffsammelstelle
  • in der Altenburgerstraße (gegenüber der Firma Pinetz)


Sammelstellen für Altkleider finden Sie:

  • vor dem Bauhof
  • in der Altstoffsammelstelle

ÖFFNUNGSZEITEN 2025

Sommeröffnungszeiten von 01.04. bis 31.10.
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 13.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 08:00 - 13:00 Uhr

Winteröffnungszeiten von 01.11. bis 31.03.
Dienstag: 09.00 - 13.00 Uhr
Freitag: 12.00 - 16.00 Uhr
Samstag: 08:00 - 13:00 Uhr

02167-5050 oder 02173-2220

Karfreitag & Karsamstag geöffnet.
15.08.2025 - geschlossen
01.11.2025 - geschlossen
26.12.2025 - geschlossen

 

Müllabfuhrtermine

für Neusiedl am See unter www.bmv.at

Grillplatz

Die Reservierung für den Grillplatz werden im Rathaus unter 02167-2300 entgegen genommen. Die Miete beträgt 75 €/Tag und es ist eine Kaution von 200 € zu hinterlegen.

Hundeauslaufzone

Die Stadtgemeinde Neusiedl am See ist bemüht, Hunden ihre natürlichen Bedürfnisse zu gestatten und Hundehalter/innen das Leben mit Hund zu vereinfachen. So wurden im Ortsgebiet Hunde-WC-Spender aufgestellt, aus denen die Sackerl gratis entnommen werden können. 2014 wurde die neu errichtete Hundeauslaufzone eröffnet.

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln für die Hundeauslaufzone:

  1. Eine Hundeauslaufzone ist ein gemeinschaftlich genutzter Ort. Achten Sie darauf, dass sich hier jeder, ob Mensch oder Hund wohlfühlen kann.
  2. Hunde dürfen nur dann frei herumlaufen, wenn sie niemanden gefährden. Die BesitzerInnen haften für alle Schäden, die der Hund verursacht.
  3. Bleiben Sie immer in Ruf- und Sichtweite Ihres Hundes. Hört Ihr Hund nicht auf Ihre Kommandos, besteht Leinenpflicht.
  4. Wie überall anders auch muss der Kot des Hundes von den HundebesitzerInnen entsorgt werden.
  5. Lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht unkontrolliert auf neu eintreffende Hunde zustürmen. Das Zusammentreffen fremder Hunde sollte ruhig und angeleint geschehen.
  6. Andere Hunde sollten nicht ohne die Einwilligung Ihrer BesitzerInnen gefüttert, gestreichelt, gelockt, gelobt oder getadelt werden.
  7. Stecken Sie Spielzeug und Leckereien für Ihren Hund weg. Schnell haben es fremde Hunde darauf abgesehen.
  8. Meiden Sie mit einer läufigen Hündin die Hundeauslaufzone, um keine Aufregung unter Rüden auszulösen.
  9. Bei Spiel und Spaß kann es auch zu Verletzungen und Schäden kommen. Es wird deshalb empfohlen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund haben.

Friedhof

Grabstellengebühren für 10 Jahre

Erdgräber für einfachen Belag217,00 Euro
Erdgräber für zweifachen Belag435,00 Euro
gemauerte Grabstellen für einfachen Belag (einfache Gruft)780,00 Euro
gemauerte Grabstellen für mehrfachen Belag (doppelte Gruft)1.113,00 Euro
Errichtungskosten für Aschengrabstellen (Urnen) – für die ersten 10 Jahre1.018,00 Euro

Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von jeweils weiteren 10 Jahren beträgt die Gebühr 100 % der oben festgesetzten Gebühren, ausgenommen für Aschengrabstellen (Urne).

Die Gebühr für die Nutzung einer Aschengrabstelle (Urne) für weitere 10 Jahre beträgt 128,00 Euro.

Friedhofsverwaltung
Hannah Baumgartner

02167/2300-303

buergerservice@neusiedlamsee.at