Hafenanlage Neusiedl am See

Der Segelhafen Neusiedl am See, umfasst den Ost- & Westhafen, die sich je seitlich des Neusiedler Nordufers befinden. Im Osthafen stehen Ihnen 90 Bootsliegeplätze zur Verfügung, der Westhafen umfasst 250 Liegeplätze. 

In beiden Häfen verfügen alle Bootsliegeplätze über einen Strom- und Wasseranschluss.

Der Preis eines Liegeplatzes setzt sich zusammen aus:

 
Vergünstigter Liegeplatz ab 1. August des jeweiligen Jahres - 35 % auf die jeweilige Liegeplatzgebühr.

Interesse an einem Bootsliegeplatz? 

fzb@neusiedlamsee.at

+43 2167 3400

Vogel

Preise

Westhafen 

TarifPreis INKL. 20% MWST.
Tarif 2   9m x 3m1.084,53
Tarif 4  10m x 3,1m1.239,29

Anzahl der Liegeplätze: 250

Im Preis inkludiert: Parkberechtigung am Westhafen Parkplatz und 2 Saisonkarten für das Strandbad Neusiedl am See.

Osthafen 

ehemals Gendarmeriehafen

TarifPreis INKL. 20% MWST.
Tarif 1  Randplatz1.051,72 
Tarif 2  bis max. 2,4m Breite1.110,81 
Tarif 3  bis 2,5-4m Breite1.240,81 
Tarif 4  Katamaran1.446,09 

Anzahl der Liegeplätze: 39

Im Preis inkludiert: 2 Strandbadsaisonkarten für Liegeplatz Mieter. 

Osthafen 

TarifPreis INKL. 20% MWST.
Tarif 2 1.004,46 
Tarif 31.169,90 
Tarif 4 1.228,97 

Anzahl der Liegeplätze: 51

Im Preis inkludiert: 2 Strandbadsaisonkarten für Liegeplatz Mieter. 

Die Saison dauert jeweils vom 15.03. bis 30.11. des jeweiligen Jahres.

 

Verwaltung
Liegeplätze sind verfügbar. Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme via Mail fzb@neusiedlamsee.at  oder telefonisch unter +43 2167 3400. Für die Vergabe der Gästeliegeplätze, Schlüsselverwaltung und das Slippen kontaktieren Sie das Strandbad Team unter +43 664 4405347.

Strandbad Team Betriebszeiten
März - November
Montag bis Sonntag
07 - 15 Uhr

Nebenkosten Informationen
Für die Bereitstellung von Duschanlagen fallen pro Liegeplatz saisonale Nebenkosten, in der Höhe von EUR 22,08 inkl. 20% MwSt. an. Die Schlüsselkaution beträgt EUR 70,00 pro Schlüssel. Gästeliegeplätze werden ausnahmslos für max. 14 Tage vergeben. Verrechnung des Stroms nach tatsächlichem Verbrauch, laut aktueller Tarifliste.
 

Wichtige Informationen zum Liegeplatz
Der Liegeplatz kann jährlich bis zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Liegt keine Kündigung vor, setzt sich das Mietverhältnis mit dem kommenden Jahr fort.

Es wird ausdrücklich auf die Wertbeständigkeit der Liegeplatzgebühr hingewiesen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat Jänner 2023 errechnete Indexzahl. Die jährliche Veränderung der Indexzahl vom Jänner des Folgejahres dient als Berechnungsbasis für eine etwaige Indexanpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Eine gewerbliche Nutzung des Liegeplatzes ist nicht gestattet. Eine Weitergabe des Liegeplatzes an Dritte ist verboten. Die Vergabe obliegt allein den FZB.

Hafenordnung zum Download