Lern- und Spielzeit für Schulkinder

Die Nachmittags- und auch die Ferienbetreuung bietet Kindern Raum zum Entspannen, Spielen und Lernen – immer in einer wertschätzenden und familiären Atmosphäre. Ein abwechslungsreiches Programm fördert Kreativität, Bewegung und Gemeinschaft, orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und lässt Platz für ihre eigenen Ideen.

Die Nachmittagsbetreuung

In der öffentlichen Volksschule bietet die Stadtgemeinde eine liebevoll gestaltete, pädagogisch hochwertige Nachmittagsbetreuung an – mit Lernstunde, Spiel, Spaß, Ausflügen und Sport. 

Das Mittagessen wird täglich von der Landesküche Burgenland (Betriebsküche Podersdorf am See) frisch gekocht und geliefert. Es gibt täglich zwei Menüs zur Auswahl, die aus Vor-, Haupt- und Nachspeise bestehen. Der Menüplan ist abwechslungsreich und ausgewogen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 5,40 Euro pro Essen. Der Betrag wird von der Stadtgemeinde Neusiedl am See vorgeschrieben. Das Land Burgenland bietet eine Förderung für das Mittagessen an.

Der Ferienexpress

Im Juli und August gibt es zusätzlich eine Ferienbetreuung für alle Volksschulkinder. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler, die eine Volksschule in Neusiedl am See besuchen, deren Eltern berufstätig sind und die daher eine Betreuung für ihr Kind benötigen. Die Anmeldeformalitäten werden zeitgerecht in den Volksschulen ausgegeben.

Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr

 

Alle weiteren Infos hier oder unter 02167/2300-516.

 

Schulstarthilfe

Die Stadtgemeinde Neusiedl am See vergibt eine sozial gestaffelte, finanzielle Unterstützung für den Schuleintritt. Die einmalige Förderung für Kinder aus einkommensschwachen Familien wird beim erstmaligen Eintritt in die Volksschule abhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt. 

Das Formular für das Ansuchen ist online abrufbar und im Rathaus erhältlich. 

Voraussetzung

Aufrechter Hauptwohnsitz in Neusiedl am See, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Anspruch auf Familienbeihilfe sowie der Besuch einer Primärschule in Neusiedl am See und keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der definierten Einkommensgrenzen. Die Förderhöhe der Schulstarthilfe wird nach der Höhe des monatlichen Haushaltseinkommens bemessen.