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Nationalpark

Ein Nationalpark ist kein Tiergarten

Schon allein die Größe eines Nationalparks macht es unmöglich, ihn als ganzes oder Teile davon einzuzäunen. Weil es aber in vielen Nationalparken kleinere Gehegezonen - mit unterschiedlichen Zielsetzungen wie Artenschutz oder Flächenmanagement - gibt, entsteht bei manchen Besuchern der Eindruck eines Tiergartens. Die Frage nach dem Eingangstor, nach der Kassa oder nach Öffnungszeiten wird allerdings nur mehr von manchen Sonntagsausflüglern gestellt.

Nationalparkprogramm

Erreichbarkeit

Fast alle Teilgebiete der Bewahrungszone im Nationalpark sind mit dem Auto erreichbar.Güterwege und Feldwege sind größtenteils für den Autoverkehr (ausgenommen Anrainer) gesperrt, einige wenige dürfen auch mit dem Fahrrad nicht benutzt werden. Fernglas nicht vergessen!Die offene Landschaft des Seewinkels mit ihren Lacken und Wiesengebieten erleichtert die Beobachtung seltener Tierarten in ihren natürlichen Lebensräumen. Nicht zu unterschätzen sind jedoch die teilweise großen Distanzen, sodass man nie ohne Fernglas, besser noch mit Spektiv unterwegs sein sollte.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Ein erster Eindruck von der Landschaft lässt sich auch im Rahmen eines Tagesausflugs, einer Pferdewagenfahrt, einer Radtour oder eines Spaziergangs gewinnen. Der Großteil der Wege rund um die Schutzgebiete im Nationalpark ist geteert oder gut befestigt - spezielle Wanderschuhe oder gar Stiefel sind also nicht erforderlich, um die Lebensräume im Seewinkel zu erkunden. Im Gegensatz zu unzugänglichen Lebensräumen im Hochgebirge oder in Gewässern wären jene im Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel ohne Probleme zu begehen.

Um jede unnötige Störung zu vermeiden gilt deshalb in allen Teilgebieten das Wegegebot: das Betreten von Wiesengebieten, Lacken und Schilf ist strikt untersagt.

Acht Nationalpark-Gebietsbetreuer beaufsichtigen das Wegenetz in der Bewahrungszone des Nationalparks. Das Wegegebot gilt in derselben Form auch für den Fertö-Hanság Nationalpark in Ungarn. Es gibt auch für professionelle Fotografen, Kamerateams, Studierende oder Wissenschaftler keine Sondergenehmigung oder Zutrittserlaubnis.