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Hallenbad Unterschutzstellung


Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.11.2020 wurde der Bescheid des Bundesdenkmalamtes zur Unterschutzstellung des Hallenbades Neusiedl am See bestätigt und der Beschwerde der Freizeitbetriebe Neusiedl GmbH und der Stadtgemeinde Neusiedl am See nicht stattgegeben. Der Bescheid wurde vom Bundesdenkmalamt am 7. Juni 2019 ausgestellt und von der Stadtgemeinde und den Freizeitbetrieben angefochten.

Das Urteil des Richters wurde mit den Sachverständigengutachten des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesdenkmalamtes begründet.

"Endlich gibt es eine Entscheidung und wir können an einer Lösung zum Erhalt unseres Hallenbades zügig arbeiten. Das Hallenbad ist eine wichtige Institution unserer Stadt für Kinder und Erwachsene", sagt Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm.
Geschäftsführerin der Freizeitbetriebe Neusiedl am See Mag. Anna Horvath stellt fest: „Jetzt haben wir durch das Urteil endlich Rechtssicherheit und können die weiteren Schritte zur Sanierung setzen“.