Der Preis eines Liegeplatzes setzt sich grundsätzlich zusammen aus:
Liegeplatzgebühr
Nebengebühr (Trinkwasser, Dusche, …)
Allfälligem Stromverbrauch
Vergünstigter Liegeplatz ab 1. August des jeweiligen Jahres:
- 35 % auf die jeweilige Liegeplatzgebühr.
Anzahl der Liegeplätze: 242
Tarif | Preis inkl. 20% MwSt. |
Tarif 2: 9m x 3m | 1.005,66 € |
Tarif 4: 10m x 3,1m | 1.149,16 € |
Im Preis inkludiert: Parkberechtigung am Westhafen Parkplatz mit LP-Nummer.
Anzahl der Liegeplätze: 38
Tarif | Preis inkl. 20% MwSt. |
Tarif 1 (3 x Randplatz) | 975,22 € |
Tarif 2 (bis max. 2,4m Breite) | 1.030,01 € |
Tarif 3 (2,5-4m Breite) | 1.150,56 € |
Tarif 4 (Katamaran) | 1.260,12 € |
Im Preis inkludiert: 2 Seebadsaisonkarten für LP-Mieter (für Segelgäste erhalten Sie Gäste-Tageskarten).
Anzahl der Liegeplätze: 51
Tarif | Preis inkl. 20% MwSt. |
Tarif 2 (3x sehr kleiner Platz) | 931,40 € |
Tarif 3 | 1.084,80 € |
Tarif 4 (1x) | 1.139,58 € |
Im Preis inkludiert: 2 Seebadsaisonkarten für LP-Mieter (für Segelgäste erhalten Sie Gäste-Tageskarten).
Aufgrund der großen Anfrage gibt es eine mehrjährige Warteliste.
Anzahl der Liegeplätze: 18
Tarif | Preis inkl. 20% MwSt. |
Tarif 1 (Großer Platz f. Katamaran) | 717,00 € |
Tarif 2 (kleine Jolle) | 415,99 € |
Im Preis inkludiert: 2 Seebadsaisonkarten für LP-Mieter (für Segelgäste erhalten Sie Gäste-Tageskarten).
Zusatzservices | Preis inkl. 20% MwSt. | im Preis inkludiert |
Surfbox A | 324,92 € | Surfberechtigung und 1 Saisonkarte |
Surfgitterbox | 313,52 € | Surfberechtigung und 1 Saisonkarte |
Surfkabine | 336,24 € | Surfberechtigung und 1 Saisonkarte |
Umkleidekabine (mehrjährige Warteliste) | 136,80 € | 1 Saisonkarte |
Preis pro kWh: € 0,41 inkl. 20 % MwSt.
Für die Stromabnahme benötigt der Mieter den blauen CE Stecker, geeignet für eine IP 44 Steckdose.
Falls noch kein Stromanschluss vorhanden ist, entstehen für die Errichtung einmalige Kosten von € 645,06 inkl. MwSt. Sollte der Liegeplatz innerhalb von 5 Jahren gekündigt werden, werden die Errichtungskosten anteilig zurückgezahlt. Die Stromkästen, Leitungen, Stecker, u.s.w. sind alleiniges Eigentum der FZB und verbleiben daher auch nach der Liegeplatzkündigung in deren Eigentum.
Aliquote Rückzahlung:
Nach 1 Jahr | 70 % | 451,54 € |
Nach 2 Jahren | 50 % | 322,53 € |
Nach 3 Jahren | 35 % | 225,77 € |
Nach 4 Jahren | 20 % | 129,01 € |
Nach 5 Jahren | 0 % | 0,00 € |
Für die Bereitstellung von Duschanlagen fallen pro Saison für Liegeplätze des Ost-, Gendarmerie- und Westhafens zusätzliche Nebenkosten in der Höhe von 20,40 € inkl. 20% MwSt. an.
Die Schlüsselkaution beträgt € 60,00 pro Schlüssel.
Die Saison dauert jeweils vom 15.03. bis 30.11. des jeweiligen Jahres.
Derzeit sind alle Trockenliegeplätze, Umkleidekabinen (Badekabinen) und Surfboxen auf unbestimmte Zeit vermietet. Interessenten können sich auf eine Warteliste setzen lassen und werden bei Freiwerden eines Platzes gerne informiert. Am besten per mail an fzb@neusiedlamsee.at. Telefonische Rückfragen unter 02167 340070.
Gästeliegeplätze können ausnahmslos für max. 2 Wochen vergeben werden.
Vergabe der Gästeliegeplätze, Schlüsselverwaltung und das Slippen erledigt unser Bademeister Herr Anton Sattler zu den Seebad-Betriebszeiten. (Vorsaison März/April/Sept/Okt/Nov: Montag bis Donnerstag 7-15 Uhr, Saison Mai-Aug 7-17 Uhr)
Wichtige Informationen zum Liegeplatz:
Der Liegeplatz kann jährlich bis zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Liegt keine Kündigung vor, setzt sich das Mietverhältnis mit nächstem Jahr fort.
Es wird ausdrücklich auf die Wertbeständigkeit der Liegeplatzgebühr hingewiesen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat Jänner 2022 errechnete Indexzahl. Die jährliche Veränderung der Indexzahl vom Jänner des Folgejahres dient als Berechnungsbasis für eine etwaige Indexanpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Eine gewerbliche Nutzung des Liegeplatzes ist nicht gestattet. Eine Weitergabe des Liegeplatzes an Dritte ist verboten. Die Vergabe obliegt allein den FZB.