Die gebührenpflichtige Parkzone erstreckt sich von der Eisenstädter Straße, Oberen Hauptstraße, Hauptplatz bis zur Unteren Hauptstraße und einigen Nebenstraßen.
Bei maximal 30-minütiger Abstelldauer können Sie einen GRATIS Parkschein in Ihr Fahrzeug legen. (Details sh unten)
Die gebührenpflichtige Parkzeit ist an Werktagen von
Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind die vier Samstage vor den Adventsonntagen („Adventsamstage“), die Markttermine gemäß § 1 der Marktordnung der Stadtgemeinde Neusiedl am See idgF., der 24. Dezember, der 31. Dezember und der 1. Freitag und 1. Samstag im August (Stadtfest). |
Die Höhe der Kurzparkzonengebühr bei der Verwendung eines Automatenparkscheines beträgt 0,50 Euro für die ersten 30 Minuten, wobei danach die Möglichkeit besteht, durch den Einwurf von jeden weiteren 0,10 Euro die Parkdauer um jeweils 6 Minuten verlängern zu können. Beim Erwerb eines Automatenparkscheines wird pro Abstellvorgang automatisch eine Gratis-Parkzeit von 30 Minuten angerechnet.
Die Höhe der Kurzparkzonengebühr bei der Verwendung eines elektronischen Parkscheines beträgt 0,50 Euro für bis zu 30 Minuten, 1,00 Euro für bis zu 60 Minuten und 1,50 Euro für bis zu 90 Minuten und € 2,00 für bis zu 120 Minuten. Beim Erwerb eines elektronischen Parkscheines wird pro Abstellvorgang automatisch eine Gratis-Parkzeit von 30 Minuten angerechnet.
Die Höhe der Kurzparkzonengebühr bei der Verwendung eines Parkscheines beträgt 0,50 Euro für bis zu 30 Minuten, 1,00 Euro für bis zu 60 Minuten und 1,50 Euro für bis zu 90 Minuten und € 2,00 für bis zu 120 Minuten. Bei Entwertung (Ankreuzen) eines oder mehrerer Parkscheine/-s wird automatisch eine Gratis-Parkzeit von 30 Minuten pro Abstellvorgang angerechnet.
Abgabenfreies Abstellen (Gratis-Parken)
Beträgt die gesamte Abstellzeit eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges nicht mehr als 30 Minuten, ist gemäß § 4 (2) kein Abgabenbetrag zu entrichten, wenn der hierfür vorgesehene Parkschein (Gratis-Parkschein) vorschriftsmäßig angebracht und gelöst oder aktiviert ist.
Der Fahrzeuglenker hat entweder einen Gratis-Parkschein (Vordruck) durch sichtbares und haltbares Eintragen der Stunde und Minute zu entwerten oder einen „Gratis-Automatenparkschein“ bei den Parkscheinautomaten zu lösen oder durch Handy-Parken zu aktivieren. Bei Verwendung der Gratis-Parkscheine ist bei einstelligen Stunden- oder Minutenangaben eine Null vorzusetzen.
In den Kurzparkzonen darf je Abstellvorgang nur 1 Gratis-Parkschein mit einer höchstens 30 minütigen Abstelldauer verwendet werden.
Die Zeitberechnung beginnt mit dem Zeitpunkt des Abstellens.
Die maximale Parkdauer ist 150 Minuten (inkl. 30 Minuten gratis). Achtung Betrag genau einwerfen, da keine Wechselgeldrückgabe.
Den Gästen und Kunden unserer Stadt stehen als Ausweichmöglichkeiten folgende kostenlose Parkplätze zur Verfügung:
Zentrum-Parkplatz Paulinerweg-Parkplatz Ecke Teichgasse-Gartenweg Wiener Straße Gartenweg (Nähe Haus St. Nikolaus) hinter Bezirksgericht |
HANDYPARKEN
Sie können in in Neusiedl am See ihre Parkscheine auch unkompliziert via HANDYPARKEN lösen. Private Vertragskunden von A1, T-Mobile, Drei und tele.ring benötigen dafür keine extra Anmeldung: Sie bezahlen über paybox und ihre Handyrechnung, alle anderen Handykunden melden sich einmalig an. HANDY Parken kann per SMS oder App genutzt werden Der HANDY Parker sendet lediglich die Parkdauer. Als Bestätigung erhält der Nutzer dann ein SMS. Zehn Minuten vor Ablauf des Parkscheins gibt es eine SMS-Erinnerung. Der Parkschein kann danach bei Bedarf bequem von unterwegs verlängert werden.
Mehr dazu unter www.handyparken.at
Anrainer der Kurzparkzone (Hauptwohnsitz im Kurzparkzonengebiet) haben die Möglichkeit eine Dauerparkkarte für ein oder zwei Jahre bei der Stadtgemeinde zu beantragen.
Kontakt: Herr Lukas Stranz, Tel. 02167-2300-318.
Einige private Betriebe bieten ebenfalls kostenpflichtige Dauerparkplätze an.
Die Stadtgemeinde Neusiedl am See hat im Dezember 1996 mit der Parkraumbewirtschaftung begonnen.
Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an Fa. G4S Security |