Kosten
Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): Antrag schriftlich: Ausstellung der Urkunde: | gebührenfrei € 14,30 Bundesgebühr € 9,30 |
Ein Todesfall in der Familie, im Verwandtenkreis gehört zu den traurigen Lebensereignissen. Nach einem Sterbefall sind eine Reihe von Behördenwegen erforderlich. Für die Beurkundung des Todes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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Bitte beachten Sie: Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/index.php/de/liste-der-gerichtsdolmetscher
Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigen Sie auch die diplomatische Beglaubigung (siehe auch http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ahs-info/beglaubigungen.html )
Bei der Pensions- bzw. Sozialversicherungsanstalt kann eine Witwer-/Witwenpension bzw. eine Waisenpension beantragt werden. Kontaktadressen der Pensionsversicherungsanstalten finden Sie unter www.sozialversicherung.at.
Friedhofsverwaltung:
Auskunft: Hannah Baumgartner Tel. 02167 23 00 303 e-Mail: buergerservice@neusiedlamsee.at
Grabstellengebühren für 10 Jahre
Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von jeweils weiteren 10 Jahren beträgt die Gebühr 100 % der oben festgesetzten Gebühren, ausgenommen für Aschengrabstellen (Urne). Die Gebühr für die Nutzung einer Aschengrabstelle (Urne) für weitere 10 Jahre beträgt 128,00 Euro. |