Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl am See wurde mit 01.01.2017 gegründet und umfasst seit 01.01.2020 zwanzig Gemeinden des Bezirks Neusiedl am See (Andau, Apetlon, Bruckneudorf, Edelstal, Frauenkirchen, Gattendorf, Illmitz, Jois, Mönchhof, Neudorf, Neusiedl am See, Nickelsdorf, Pamhagen, Parndorf, Podersdorf am See, Potzneusiedl, Wallern, Weiden am See, Winden am See und Zurndorf)
Email: standesamtsverband@neusiedlamsee.at
Telefon: +43 (0) 2167 2300 336 und +43 (0) 2167 2300 337
Kosten für eine Heiratsurkunde / internationale Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): Antrag schriftlich: Ausstellung der Urkunde: | gebührenfrei € 14,30 Bundesgebühr € 9,30 |
Heiratsurkunde - Ausstellung Heiratsurkunde (international) - Ausstellung |
Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer „Traumhochzeit“ ist die offizielle Anmeldung der Eheschließung/Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft.
Die sogenannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“/„Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Verlobte/Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen), kann in jedem Standesamt in Österreich erfolgen, vorzugsweise in jenem Standesamt, in dem die standesamtliche Trauung/eingetragene Partnerschaft stattfinden soll. Bei einer Eheschließung/Verpartnerung in einer Gemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl am See erfolgt die „Ermittlung der Ehefähigkeit“/„Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ im Verbandsbüro in Neusiedl am See, Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See.
Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung/Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Verbandsbüro vorliegen.
Bei einer Trauung/Verpartnerung in Neusiedl am See selbst nehmen Sie die Reservierung bitte persönlich oder telefonisch beim Standesamtsverband (+43 (0) 2167 2300 DW 336 bzw. DW 337) vor.
Wir bitten Sie, Ihre Eheschließung/Verpartnerung frühestens 6 Monate und nach Möglichkeit spätestens 3 Monate vor dem geplanten Trauungstermin beim Standesamt anzumelden. Unverbindliche Terminwünsche können auch früher entgegengenommen werden.
Die „Ermittlung der Ehefähigkeit“/„Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ bzw. das Ehefähigkeitszeugnis/Bestätigung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen sind maximal sechs Monate gültig
Als österreichischer Staatsbürgerschaft sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
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Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind haben:
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Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell zu erfragen. In jedem Fall sind erforderlich:
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Bitte beachten Sie: Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/index.php/de/liste-der-gerichtsdolmetscher
Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigen Sie auch die diplomatische Beglaubigung (siehe auch http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ahs-info/beglaubigungen.html )