Gemeinsamer Grundsatzbeschluss für Zonierung einstimmig beschlossen


250621

In seiner Sitzung vom 24.06.2021 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neusiedl am See einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, das Potential für Energiegewinnung durch Photovoltaik zu erheben. In einem ersten Schritt sollen nun vorhandene Dachflächen sowie bereits versiegelte Flächen auf ihre Nutzbarkeit für Photovoltaikanlagen erhoben werden. Erst wenn Ergebnisse in diese Richtung vorliegen, wird eine entsprechende Zonierung eingereicht. Dies bedeutet wiederum, dass dann nochmalig eine Evaluierung jenes Gebietes vorgenommen wird, das als für PV-Freiflächenanlagen geeignet gewertet wurde. Damit hat der Gemeinderat nur einer Prüfung durch Experten, ob die Flächen überhaupt für einen Photovoltaikpark geeignet sind, zugestimmt. Erst wenn die Eignungsfeststellung positiv ausfällt, kann es weitere Gespräche über einen möglichen Photo-voltaikpark geben bzw. in weiterer Folge ein Ansuchen um Umwidmung. Dann hat die Gemeinde – unter vorheriger Einbindung der Bevölkerung – zu entscheiden, ob in Neusiedl am See eine Anlage gebaut werden soll oder nicht. Sämtliche Entscheidungen obliegen dem Gemeinderat.



„Die Stadtgemeinde Neusiedl am See bekennt sich ganz klar dazu, die Erreichung der Klimaziele und die Energiewende des Landes mitzutragen. Dafür müssen wir klare Zeichen setzen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten. Wenn die Evaluierung zu dem Schluss kommt, dass sich die Flächen im Windpark rund um Neusiedl am See optimal für einen Photovoltaikpark eignen, wäre dies die einzig richtige Lösung für uns. Es ist unsere Pflicht, heute schon an morgen zu denken, damit wir auch unseren Kindern eine lebenswerte Zukunft ermöglichen können. Dass nun letztendlich doch alle Parteien mitgestimmt haben und das Projekt Sonnenpark — Zukunftsgemeinde Neusiedl am See unterstützen, ist erfreulich,“ so Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm.




A  A    Drucken