Gemeinderat beschließt Mindestlohn von 1700 Euro


Die Besoldungsreform 2021 des Landes Burgenland wird mit 01.07.2021 in der Stadtgemeinde Neusiedl am See für die Dienstverhältnisse der Gemeindebediensteten angewendet. In seiner Sitzung vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat dies mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPÖ, FPÖ und Grüne beschlossen. Die ÖVP Neusiedl am See hat sich bereits im Vorfeld klar dagegen ausgesprochen und den Beschluss nicht mitgetragen.
Die aktiven Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Stadtgemeinde haben nun die Möglichkeit in das neue Dienst- und Besoldungsrecht umzusteigen. Als Grundlage für die Beschlussfassung wurden im Vorfeld die finanziellen Auswirkungen sowie die Entwicklung des Personalbedarfs erhoben und der Entscheidung zugrunde gelegt. Mit dem Beschluss der Reform würdigt und wertschätzt man die Arbeit aller Gemeindebediensteten als Systemerhalter und Leistungserbringer von diversen Hilfsarbeiten auch in schwierigen Zeiten wie diesen.


„Ich freue mich, dass wir endlich den Mindestlohn für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen haben. Das ist eine Wertschätzung all jenen gegenüber, die in allen städtischen Einrichtungen, sei es am Bauhof, in den Kindergärten oder im Rathaus für die hohe Lebensqualität in Neusiedl am See Sorge tragen. Jede und jeder von ihnen hat es sich verdient, ein angemessenes Einkommen zu erhalten, um den Lebensunterhalt ohne finanzielle Sorgen bestreiten zu können. Dafür setze ich mich ein, das liegt mir am Herzen und ich bin froh, das für unsere Bediensteten erreicht zu haben,“ so Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm



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