Sterbefall

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Sterbeurkunde / internationale Sterbeurkunde

Kosten

Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich):
Antrag schriftlich:
Ausstellung der Urkunde:
gebührenfrei
€ 14,30 Bundesgebühr
€ 9,30

 

Anzeige des Todes

Ein Todesfall in der Familie, im Verwandtenkreis gehört zu den traurigen Lebensereignissen. Nach einem Sterbefall sind eine Reihe von Behördenwegen erforderlich. Für die Beurkundung des Todes sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  • die Geburtsurkunde;
  • ggf. die Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft, sofern eine Ehe, Vorehe, eingetragene Partnerschaft oder vorherige eingetragene Partnerschaft besteht; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft;
  • Staatsbürgerschaftsnachweis;
  • der Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Ausland;
  • die Todesbestätigung, wenn der Tod nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt worden ist.

Bitte beachten Sie: Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/index.php/de/liste-der-gerichtsdolmetscher 


Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigen Sie auch die diplomatische Beglaubigung (siehe auch http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ahs-info/beglaubigungen.html )

 

 

Weitere Informationen:

Bei der Pensions- bzw. Sozialversicherungsanstalt kann eine Witwer-/Witwenpension bzw. eine Waisenpension beantragt werden. Kontaktadressen der Pensionsversicherungsanstalten finden Sie unter www.sozialversicherung.at.

Weiteres sind zu benachrichtigen: Versicherungen, GIS, Kirchenbeitragsstelle, Vereinigung (z.B. Gewerkschaft, Kammern, private Vereine), Geldinstitut, etc.

Beim Finanzamt, Lohnsteuerstelle, kann die Person, die für die Begräbniskosten aufgekommen ist, einen Antrag auf außergewöhnliche Belastung stellen, wenn diese im Nachlass keine Deckung finden.


Städtischer Friedhof Neusiedl am See


Friedhofsverwaltung:

Auskunft: Hannah Baumgartner

Tel. 02167 23 00 303

e-Mail: buergerservice@neusiedlamsee.at 

 

 

Grabstellengebühren für 10 Jahre

 

Erdgräber für einfachen Belag217,00 Euro
Erdgräber für zweifachen Belag 435,00 Euro
gemauerte Grabstellen für einfachen Belag (einfache Gruft) 780,00 Euro
gemauerte Grabstellen für mehrfachen Belag (doppelte Gruft) 1.113,00 Euro
Errichtungskosten für Aschengrabstellen (Urnen) – für die ersten 10 Jahre       1.018,00 Euro

 

Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von jeweils weiteren 10 Jahren beträgt die Gebühr 100 % der oben festgesetzten Gebühren, ausgenommen für Aschengrabstellen (Urne). Die Gebühr für die Nutzung einer Aschengrabstelle (Urne) für weitere 10 Jahre beträgt 128,00 Euro.

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