Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für laufende Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden oder online mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handy-Signatur“ möglich.
Hier finden Sie die beim BMI registrierten Volksbegehren, für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können.
https://www.bmi.gv.at/411/
Wahlsprengel I - Rathaus, 1. Stock, Hauptplatz 1
Wahlsprengel II - Kindergarten Gartenweg, Gartenweg 18
Wahlsprengel III - Feuerwehrhaus, Satzgasse 9
Wahlsprengel IV - Montessori Kinderhaus, Gärtnereisiedlung 28
Wahlsprengel V - Bauhof, Obere Wiesen 7
Wahlsprengel VI - Neusiedler Mittelschule, Sportzentrum 3
Hier finden Sie die Sprengeleinteilung.
Bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen wird es wieder einen vorgezogenen Wahltag geben. Dieser zusätzliche Wahltag muss neun Tage vor dem Hauptwahltag sein, daraus ergibt sich Freitag, der 23. September.
Sollte es am 2. Oktober kein endgültiges Ergebnis bei der Bürgermeisterwahl geben, findet die Stichwahl am 23. Oktober 2022 statt.
Hier können Sie eine Wahlkarte anfordern, wenn Sie am Wahltag verhindert sind.
Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Erlangt kein/e Kandidat/in eine solche Mehrheit, so findet vier Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei dem die beiden stimmenstärksten Wahlwerberinnen und (oder) Wahlwerber antreten.