ZIMMERRESERVIERUNG

Gratis-Parkschein für 30 Minuten


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde hat in seiner Sitzung vom 24.05.2018 die Verordnung über die Einhebung von Gebühren für die Kurzparkzone in Neusiedl am See aufgrund einer Vorgabe der Aufsichtsbehörde geändert. Die Gratisparkzeit (von max. 30 min) muss in Form eines Parkscheines ersichtlich gemacht werden, damit diese den derzeit gültigen Gesetzen entspricht.


Zur Vereinfachung dieser Regelung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2018 den einstimmigen Beschluss gefasst auch Gratis-Parkscheine als Vordrucke in die Verordnung aufzunehmen. Diese Verordnung tritt nach 2 Wochen, also mit 11.07.2018 in Kraft.


Die Vordrucke der Gratis-Parkscheine können ab 10.07.2018 zu je 10 Stück im Gemeindeamt und stückweise in allen in der Kurzparkzone befindlichen Geschäften bezogen werden.

Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit einen Gratis-Parkschein direkt am Parkautomat zu lösen.