ZIMMERRESERVIERUNG

Verlegung Krämermarkt


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2018 mehrheitlich beschlossen, den Krämermarkt ab 01. September 2018 zu verlegen. Das neue Marktgebiet wurde wie folgt festgelegt: Hauptplatz 1 – Hauptplatz 49 (Nebenfahrbahn einseitig mit der Rückseite zur Hauptstraße), Hauptplatz 49a – Hauptplatz 49 b (Ödes Haus – beidseitig), Kirchengasse 1-3 und Am Anger 1-14, 16 und 18.
Mit der Verlegung des Marktes wurden auch eine Erhöhung der Marktstandgebühr und der einmaligen Marktstandeinlöse beschlossen.


Die Mitarbeiter der Stadtgemeinde erheben nunmehr um wie viele Laufmeter sich der Markt tatsächlich reduzieren wird (geschätzt wird eine Verringerung um ca. 1/3). Gleichzeitig wird eine Erhebung durchgeführt, welche und wie viele Marktfahrer weiterhin einen fixen Marktstand in Neusiedl am See haben wollen. Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch die Stadtgemeinde.  Die beschlossene Verordnung wurde bereits an die Bezirkshauptmannschaft zur Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung übermittelt.


Sobald alle Genehmigungen vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.