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Denkmalschutz Hallenbad


Im Dezember 2018 wurde das Gutachten des Bundesdenkmalamtes betreffend der Unterschutzstellung des Neusiedler Hallenbades an die Stadtgemeinde übermittelt. In diesem Gutachten wird nunmehr festgehalten, dass lediglich das Gebäude des Hallenbades und die angrenzende Arena als schützenswürdig angesehen werden. Alle anderen Flächen auf dem Hallenbadareal sind ohne Denkmalbedeutung.

Das Gutachten wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16. Jänner 2019 zur Stellungnahme vorgelegt. Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat können bis 18. Jänner 2019 eine Stellungnahme abgeben, danach erlässt das Bundesdenkmalamt einen entsprechenden Bescheid.

 
In der Gemeinderatssitzung vom 16. Jänner 2019 wurde nun der erforderliche Beschluss gefasst. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dagegen aus, das Hallenbad unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Stellungnahme wird nun dem Bundesdenkmalamt übermittelt, sodass dieses dann einen Bescheid erlassen kann.


„Die dringend erforderliche Sanierung des Hallenbades würde bei einer Unterschutzstellung gefährdet sein, da die Kosten erheblich steigen würden. Die Bedeutung des bereits veränderten Gebäudes für den Stil des Brutalismus ist außerdem nicht nachvollziehbar“, erklärt Bürgermeisterin Elisabeth Böhm.