Kurzparkzone

Die gebührenpflichtige Parkzone erstreckt sich von der Eisenstädter Straße, Oberen Hauptstraße, Hauptplatz bis zur Unteren Hauptstraße und einigen Nebenstraßen.

 

Bei maximal 30-minütiger Abstelldauer können Sie einen GRATIS Parkschein in Ihr Fahrzeug legen. (Details sh unten) 

 

 

 


Die gebührenpflichtige Parkzeit ist an Werktagen von

Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr

und Samstag 9.00 - 12.00 Uhr.


An Sonn- und Feiertagen besteht KEINE Gebührenpflicht.

 

Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind die vier Samstage vor den Adventsonntagen („Adventsamstage“), die Markttermine gemäß § 1 der Marktordnung der Stadtgemeinde Neusiedl am See idgF., der 24. Dezember, der 31. Dezember und der 1. Freitag und 1. Samstag im August (Stadtfest).

Die Höhe der Kurzparkzonengebühr bei der Verwendung eines Automatenparkscheines beträgt 0,50 Euro für die ersten 30 Minuten, wobei danach die Möglichkeit besteht, durch den Einwurf von jeden weiteren 0,10 Euro die Parkdauer um jeweils 6 Minuten verlängern zu können. Beim Erwerb eines Automatenparkscheines wird pro Abstellvorgang automatisch eine Gratis-Parkzeit von 30 Minuten angerechnet.
Die Höhe der Kurzparkzonengebühr bei der Verwendung eines elektronischen Parkscheines beträgt 0,50 Euro für bis zu 30 Minuten, 1,00 Euro für bis zu 60 Minuten und 1,50 Euro für bis zu 90 Minuten und € 2,00 für bis zu 120 Minuten. Beim Erwerb eines elektronischen Parkscheines wird pro Abstellvorgang automatisch eine Gratis-Parkzeit von 30 Minuten angerechnet.
Die Höhe der Kurzparkzonengebühr bei der Verwendung eines Parkscheines beträgt 0,50 Euro für bis zu 30 Minuten, 1,00 Euro für bis zu 60 Minuten und 1,50 Euro für bis zu 90 Minuten und € 2,00 für bis zu 120 Minuten. Bei Entwertung (Ankreuzen) eines oder mehrerer Parkscheine/-s wird automatisch eine Gratis-Parkzeit von 30 Minuten pro Abstellvorgang angerechnet.


Abgabenfreies Abstellen (Gratis-Parken)
Beträgt die gesamte Abstellzeit eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges nicht mehr als 30 Minuten, ist gemäß § 4 (2) kein Abgabenbetrag zu entrichten, wenn der hierfür vorgesehene Parkschein (Gratis-Parkschein) vorschriftsmäßig angebracht und gelöst oder aktiviert ist.
Der Fahrzeuglenker hat entweder einen Gratis-Parkschein (Vordruck) durch sichtbares und haltbares Eintragen der Stunde und Minute zu entwerten oder einen „Gratis-Automatenparkschein“ bei den Parkscheinautomaten zu lösen oder durch Handy-Parken zu aktivieren. Bei Verwendung der Gratis-Parkscheine ist bei einstelligen Stunden- oder Minutenangaben eine Null vorzusetzen.
In den Kurzparkzonen darf je Abstellvorgang nur 1 Gratis-Parkschein mit einer höchstens 30 minütigen Abstelldauer verwendet werden.
Die Zeitberechnung beginnt mit dem Zeitpunkt des Abstellens.


Die maximale Parkdauer ist 150 Minuten (inkl. 30 Minuten gratis). Achtung Betrag genau einwerfen, da keine Wechselgeldrückgabe.



Den Gästen und Kunden unserer Stadt stehen als Ausweichmöglichkeiten folgende kostenlose Parkplätze zur Verfügung:

 

Zentrum-Parkplatz

Paulinerweg-Parkplatz

Ecke Teichgasse-Gartenweg

Wiener Straße

Gartenweg (Nähe Haus St. Nikolaus)

hinter Bezirksgericht

HANDYPARKEN

 

Als Alternative zum Ticketkauf am Parkscheinautomaten bietet Neusiedl am See ab sofort das Parken mit der neuen App „EasyPark“ an. Damit wird die bisherige Park-App „Handyparken“ abgelöst. Mit dem digitalen Parkschein entfällt der Weg zum nächsten Parkscheinautomaten und die Suche nach dem passenden Kleingeld. Mit der App kann die Parkzeit flexibel gestartet, gestoppt und auch verlängert werden. Es werden alle gängigen Zahlungsmittel angeboten wie SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal und Apple Pay. Parkvorgänge werden minutengenau abgerechnet. Die EasyPark-App ist kostenlos.

 

Hier finden Sie die App

 

 

Dauerparkkarten für Anrainer

Anrainer der Kurzparkzone (Hauptwohnsitz im Kurzparkzonengebiet) haben die Möglichkeit eine Dauerparkkarte für ein oder zwei Jahre bei der Stadtgemeinde zu beantragen.
Kontakt: Herr Lukas Stranz, Tel. 02167-2300-318.

Einige private Betriebe bieten ebenfalls kostenpflichtige Dauerparkplätze an.

Die Stadtgemeinde Neusiedl am See hat im Dezember 1996 mit der Parkraumbewirtschaftung begonnen.

Bei Fragen und Beschwerden

wenden Sie sich bitte an

Fa. G4S Security
Tel: 02742 346 393 2512

A  A    Drucken